Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-431/24W v Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

Entschieden
2026-01-29
ECLI
ECLI:EU:C:2026:53
CELEX
62024CJ0431
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Asylpolitik – Richtlinie 2013/32/EU – Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Art. 23 Abs. 1 – Zugang der Person, die internationalen Schutz beantragt, zu Informationen in der Akte – Art. 46 – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 4, Art. 18 und Art. 19 Abs. 2 – Grundsatz der Nichtzurückweisung – Art. 47 Unterabs. 2 der Charta der Grundrechte – Recht auf ein faires Verfahren – Im Herkunftsland des Antragstellers durchgeführte Ermittlungen – Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz und Erlass einer Rückkehrentscheidung – Zugang des erstinstanzlichen Gerichts und des Antragstellers zu den Informationen über die Art und Weise der Durchführung der Ermittlung im Herkunftsland des Antragstellers – Umfang der Verteidigungsrechte und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Verhältnis zum Grundsatz der Nichtzurückweisung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung