Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-431/24W v Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid
- Entschieden
- 2026-01-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:53
- CELEX
- 62024CJ0431
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Asylpolitik – Richtlinie 2013/32/EU – Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Art. 23 Abs. 1 – Zugang der Person, die internationalen Schutz beantragt, zu Informationen in der Akte – Art. 46 – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 4, Art. 18 und Art. 19 Abs. 2 – Grundsatz der Nichtzurückweisung – Art. 47 Unterabs. 2 der Charta der Grundrechte – Recht auf ein faires Verfahren – Im Herkunftsland des Antragstellers durchgeführte Ermittlungen – Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz und Erlass einer Rückkehrentscheidung – Zugang des erstinstanzlichen Gerichts und des Antragstellers zu den Informationen über die Art und Weise der Durchführung der Ermittlung im Herkunftsland des Antragstellers – Umfang der Verteidigungsrechte und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Verhältnis zum Grundsatz der Nichtzurückweisung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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