Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-430/17Walbusch Walter Busch GmbH & Co. KG v Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main eV
- Entschieden
- 2019-01-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:47
- CELEX
- 62017CJ0430
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Fernabsatzverträge – Art. 6 Abs. 1 Buchst. h – Pflicht, über das Widerrufsrecht zu informieren – Art. 8 Abs. 4 – Vertrag, der mittels eines Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, auf dem für die Darstellung der Informationen nur begrenzter Raum bzw. begrenzte Zeit zur Verfügung steht – Begriff ‚auf dem für die Darstellung der Informationen nur begrenzter Raum bzw. begrenzte Zeit zur Verfügung steht‘ – Beilage zu einer Zeitschrift – Bestellpostkarte, die einen Hyperlink enthält, der auf die Informationen über das Widerrufsrecht verweist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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