Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑430/13Ilona Baradics and Others v QBE Insurance (Europe) Ltd Magyarországi Fióktelepe and Magyar Állam
- Entschieden
- 2014-01-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:32
- CELEX
- 62013CO0430
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Pauschalreisen – Nationale Regelung, die Mindestprozentsätze für die Sicherheit festlegt, die ein Reiseveranstalter stellen muss, um die von den Verbrauchern gezahlten Beträge im Fall der Zahlungsunfähigkeit zu erstatten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht