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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-43/15 PBSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH v European Union Intellectual Property Office

Entschieden
2016-11-08
ECLI
ECLI:EU:C:2016:837
CELEX
62015CJ0043
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Unionsmarke – Anmeldung der Bildmarke mit den Wortbestandteilen ‚compressor technology‘ – Widerspruch des Inhabers der Wortmarken KOMPRESSOR PLUS und KOMPRESSOR – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 60 – Verordnung (EG) Nr. 216/96 – Art. 8 Abs. 3 – ‚Anschlussbeschwerde‘ – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Schwache Unterscheidungskraft der älteren nationalen Marken – Verwechslungsgefahr.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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