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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-429/22VK v N1 Interactive Ltd

Entschieden
2024-03-14
ECLI
ECLI:EU:C:2024:245
CELEX
62022CO0429
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht – Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Art. 6 – Verbraucher, der die Zahlung einer Geldsumme begehrt, die er in einem Online-Casino gewonnen zu haben behauptet – Keine Rechtswahl – Anwendung eines mutmaßlich günstigeren Rechts anstelle des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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