Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-429/14Air Baltic Corporation AS v Lietuvos Respublikos specialiųjų tyrimų tarnyba
- Entschieden
- 2016-02-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:88
- CELEX
- 62014CJ0429
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 19, 22 und 29 – Haftung des Luftfrachtführers im Fall einer Verspätung bei der internationalen Beförderung von Reisenden – Beförderungsvertrag, der vom Arbeitgeber der Reisenden geschlossen wurde – Schaden, der durch Verspätung entsteht – Vom Arbeitgeber erlittener Schaden.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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