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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-429/14Air Baltic Corporation AS v Lietuvos Respublikos specialiųjų tyrimų tarnyba

Entschieden
2016-02-17
ECLI
ECLI:EU:C:2016:88
CELEX
62014CJ0429
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 19, 22 und 29 – Haftung des Luftfrachtführers im Fall einer Verspätung bei der internationalen Beförderung von Reisenden – Beförderungsvertrag, der vom Arbeitgeber der Reisenden geschlossen wurde – Schaden, der durch Verspätung entsteht – Vom Arbeitgeber erlittener Schaden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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