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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-429/02Bacardi France SAS, formerly Bacardi-Martini SAS v Télévision française 1 SA (TF1), Groupe Jean-Claude Darmon SA and Girosport SARL

Entschieden
2004-07-13
ECLI
ECLI:EU:C:2004:432
CELEX
62002CJ0429
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt 49 EG) - Richtlinie 89/552/EWG - Grenzüberschreitendes Fernsehen - Fernsehen - Werbung - Nationale Maßnahme, die die Fernsehwerbung für im Inland vertriebene alkoholische Getränke verbietet, soweit es sich dabei um indirekte Fernsehwerbung in der Form handelt, dass während der Übertragung bestimmter Sportveranstaltungen Werbetafeln auf dem Bildschirm zu sehen sind - 'Loi Evin'.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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