Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-429/02Bacardi France SAS, formerly Bacardi-Martini SAS v Télévision française 1 SA (TF1), Groupe Jean-Claude Darmon SA and Girosport SARL
- Entschieden
- 2004-07-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2004:432
- CELEX
- 62002CJ0429
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt 49 EG) - Richtlinie 89/552/EWG - Grenzüberschreitendes Fernsehen - Fernsehen - Werbung - Nationale Maßnahme, die die Fernsehwerbung für im Inland vertriebene alkoholische Getränke verbietet, soweit es sich dabei um indirekte Fernsehwerbung in der Form handelt, dass während der Übertragung bestimmter Sportveranstaltungen Werbetafeln auf dem Bildschirm zu sehen sind - 'Loi Evin'.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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