Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-428/20A.K. v Skarb Państwa
- Entschieden
- 2021-12-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:1043
- CELEX
- 62020CJ0428
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Zweite Richtlinie 84/5/EWG – Art. 1 Abs. 2 – Richtlinie 2005/14/EG – Richtlinie 2009/103/EG – Art. 9 Abs. 1 – Verpflichtung zur Anhebung der Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung – Übergangszeit – Neue Rechtsnorm, die unmittelbar auf die künftigen Wirkungen unter dem alten Recht entstandener Rechtspositionen Anwendung findet – Sachverhalt, der vor dem Inkrafttreten einer materiell-rechtlichen Unionsvorschrift abgeschlossen ist – Nationale Regelung, mit der vor dem 11. Dezember 2009 abgeschlossene Versicherungsverträge von der Verpflichtung zur Anhebung der Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung ausgenommen werden.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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