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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-428/20A.K. v Skarb Państwa

Entschieden
2021-12-21
ECLI
ECLI:EU:C:2021:1043
CELEX
62020CJ0428
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Zweite Richtlinie 84/5/EWG – Art. 1 Abs. 2 – Richtlinie 2005/14/EG – Richtlinie 2009/103/EG – Art. 9 Abs. 1 – Verpflichtung zur Anhebung der Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung – Übergangszeit – Neue Rechtsnorm, die unmittelbar auf die künftigen Wirkungen unter dem alten Recht entstandener Rechtspositionen Anwendung findet – Sachverhalt, der vor dem Inkrafttreten einer materiell-rechtlichen Unionsvorschrift abgeschlossen ist – Nationale Regelung, mit der vor dem 11. Dezember 2009 abgeschlossene Versicherungsverträge von der Verpflichtung zur Anhebung der Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung ausgenommen werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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