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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-427/19„Bulstrad Vienna Insurance Group“ АD v Olympic Insurance Company Ltd

Entschieden
2020-11-12
ECLI
ECLI:EU:C:2020:914
CELEX
62019CJ0427
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2009/138/EG – Art. 274 – Für das Verfahren zur Liquidation von Versicherungsunternehmen maßgebliches Recht – Entzug der Zulassung eines Versicherungsunternehmens – Bestellung eines vorläufigen Liquidators – Begriff ,Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens zur Liquidation eines Versicherungsunternehmens‘ – Fehlen einer gerichtlichen Entscheidung über die Eröffnung des Liquidationsverfahrens im Herkunftsmitgliedstaat – Aussetzung der Gerichtsverfahren gegen das betreffende Versicherungsunternehmen in anderen Mitgliedstaaten als dessen Herkunftsmitgliedstaat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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