Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-426/17Elena Barba Giménez v Francisca Carrión Lozano
- Entschieden
- 2018-10-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:858
- CELEX
- 62017CO0426
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Prozesskostenhilfeempfänger – Vergütung von Pflichtverteidigern – Festsetzung durch die Rechtsanwaltskammer – Fehlende Vorabinformation des Mandanten über die Rechtsanwaltsgebühren – Honorarforderung – Prüfung der Existenz missbräuchlicher Klauseln und unlauterer Praktiken – Ausgangsrechtsstreit – Befassung eines zuständigen Organs – Keine Anrufung des vorlegenden Gerichts – Beantwortung der Vorlagefragen – Nutzen – Fehlen – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht