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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-426/17Elena Barba Giménez v Francisca Carrión Lozano

Entschieden
2018-10-25
ECLI
ECLI:EU:C:2018:858
CELEX
62017CO0426
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Prozesskostenhilfeempfänger – Vergütung von Pflichtverteidigern – Festsetzung durch die Rechtsanwaltskammer – Fehlende Vorabinformation des Mandanten über die Rechtsanwaltsgebühren – Honorarforderung – Prüfung der Existenz missbräuchlicher Klauseln und unlauterer Praktiken – Ausgangsrechtsstreit – Befassung eines zuständigen Organs – Keine Anrufung des vorlegenden Gerichts – Beantwortung der Vorlagefragen – Nutzen – Fehlen – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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