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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑426/13 P(R)European Commission v Federal Republic of Germany

Entschieden
2013-12-19
ECLI
ECLI:EU:C:2013:848
CELEX
62013CO0426
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber, Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug – Von der Bundesrepublik Deutschland zur Beibehaltung mitgeteilte Bestimmungen mit den nationalen Grenzwerten für diese Stoffe – Beschluss der Kommission, mit dem die vollumfängliche Billigung dieser Bestimmungen verweigert wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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