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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-425/22MOL Magyar Olaj- és Gázipari Nyrt. v Mercedes-Benz Group AG

Entschieden
2024-07-04
ECLI
ECLI:EU:C:2024:578
CELEX
62022CJ0425
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 2 – Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung, eine ihr gleichgestellte Handlung oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben – Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs – Für unvereinbar mit Art. 101 AEUV und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erklärtes Kartell – In verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Tochtergesellschaften – Unmittelbarer Schaden, der ausschließlich bei den Tochtergesellschaften eingetreten ist – Schadensersatzklage der Muttergesellschaft – Begriff ‚wirtschaftliche Einheit‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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