Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-425/15Udo Voigt v President of the European Parliament and European Parliament
- Entschieden
- 2015-10-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:741
- CELEX
- 62015CO0425
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Nichtigkeitsklage – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 54 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union – Weigerung, dem Kläger, einem Mitglied des Europäischen Parlaments, für eine Pressekonferenz mit einer Delegation, der u. a. zwei russische Staatsangehörige angehörten, Räume des Parlaments zur Verfügung zu stellen – Verbot für die auf der Teilnehmerliste eines Treffens stehenden russischen Staatsangehörigen, die Gebäude des Parlaments zu betreten – Offensichtliche Unzuständigkeit – Verweisung an das Gericht der Europäischen Union.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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