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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-425/15Udo Voigt v President of the European Parliament and European Parliament

Entschieden
2015-10-29
ECLI
ECLI:EU:C:2015:741
CELEX
62015CO0425
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Nichtigkeitsklage – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 54 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union – Weigerung, dem Kläger, einem Mitglied des Europäischen Parlaments, für eine Pressekonferenz mit einer Delegation, der u. a. zwei russische Staatsangehörige angehörten, Räume des Parlaments zur Verfügung zu stellen – Verbot für die auf der Teilnehmerliste eines Treffens stehenden russischen Staatsangehörigen, die Gebäude des Parlaments zu betreten – Offensichtliche Unzuständigkeit – Verweisung an das Gericht der Europäischen Union.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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