Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-424/01CS Communications & Systems Austria GmbH v Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
- Entschieden
- 2003-04-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2003:213
- CELEX
- 62001CO0424
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers - Antrag auf vorläufige Maßnahmen - Verpflichtung oder Befugnis der für Nachprüfungsverfahren zuständigen Instanz, die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu berücksichtigen - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Frage, deren Beantwortung keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt.
Legt aus
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