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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-423/23Secab Soc. coop. v Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente (ARERA) and Gestore dei servizi energetici (GSE) SpA

Entschieden
2026-01-22
ECLI
ECLI:EU:C:2026:32
CELEX
62023CJ0423
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektrizitätsbinnenmarkt – Richtlinie (EU) 2019/944 – Art. 5 – Marktorientierte Lieferpreise – Richtlinie (EU) 2018/2001 – Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen – Verordnung (EU) 2022/1854 – Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise – Art. 6 und 7 – Obergrenze für Markterlöse von Stromerzeugern, die bestimmte Energiequellen nutzen – Art. 8 – Nationale Maßnahmen zur weiteren Begrenzung der Markterlöse – Voraussetzungen – Nationale Regelung, die nicht gewährleistet, dass die Erzeuger 10 % der Erlöse oberhalb der Obergrenze einbehalten können – Schutz von Investitionen im Sektor der erneuerbaren Energien – Keine Obergrenze für Erlöse aus dem Verkauf von aus Steinkohle erzeugtem Strom – Keine differenzierte Regelung für die verschiedenen Energiequellen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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