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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-423/18Südzucker AG v Hauptzollamt Karlsruhe

Entschieden
2019-10-17
ECLI
ECLI:EU:C:2019:872
CELEX
62018CJ0423
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Verordnung (EG) Nr. 967/2006 – Art. 3 Abs. 2 – Zucker – Überschussbetrag – Frist für die Mitteilung des zu zahlenden Gesamtbetrags – Höchstfrist für eine nachträgliche Berichtigung – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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