Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-422/22Zakład Ubezpieczeń Społecznych Oddział w Toruniu v TE
- Entschieden
- 2023-11-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:869
- CELEX
- 62022CJ0422
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wandererwerbstätige – Soziale Sicherheit – Anzuwendende Rechtsvorschriften – Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Art. 5, 6 und 16 – A1‑Bescheinigung – Unrichtigkeit von Angaben – Widerruf von Amts wegen – Verpflichtung des ausstellenden Trägers, ein Dialog- und Vermittlungsverfahren mit dem zuständigen Träger des Aufnahmemitgliedstaats einzuleiten – Fehlen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht