Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-421/20Acacia Srl v Bayerische Motoren Werke AG
- Entschieden
- 2022-03-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:152
- CELEX
- 62020CJ0421
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Verordnung (EG) Nr. 6/2002 – Art. 82 Abs. 5 – Klage vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem die Verletzungshandlung begangen worden ist oder droht – Folgeanträge zu einer Verletzungsklage – Anwendbares Recht – Art. 88 Abs. 2 – Art. 89 Abs. 1 Buchst. d – Verordnung (EG) Nr. 864/2007 – Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht (‚Rom II‘) – Art. 8 Abs. 2 – Staat, in dem die Verletzung des Rechts am geistigen Eigentum begangen wurde.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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