Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-421/10Finanzamt Deggendorf v Markus Stoppelkamp
- Entschieden
- 2011-10-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:640
- CELEX
- 62010CJ0421
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. b - Bestimmung des steuerlichen Anknüpfungspunkts - Leistungen eines Dienstleisters, der in demselben Mitgliedstaat wohnt wie der Dienstleistungsempfänger, den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit jedoch in einem anderen Mitgliedstaat hat - Begriff des im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen.
Legt aus
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