Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-421/04Matratzen Concord AG v Hukla Germany SA

Entschieden
2006-03-09
ECLI
ECLI:EU:C:2006:164
CELEX
62004CJ0421
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und c der Richtlinie 89/104/EWG - Eintragungshindernisse - Artikel 28 EG und 30 EG - Freier Warenverkehr - Maßnahme gleicher Wirkung - Rechtfertigung - Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums - In einem Mitgliedstaat eingetragene nationale Wortmarke - Marke, die aus einem Wort gebildet ist, das der Sprache eines anderen Mitgliedstaats entlehnt ist, in der es keine Unterscheidungskraft und/oder beschreibenden Charakter in Bezug auf die Waren hat, für die die Marke eingetragen wurde.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung