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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-420/20Criminal proceedings against HN

Entschieden
2022-09-15
ECLI
ECLI:EU:C:2022:679
CELEX
62020CJ0420
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 und 48 – Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Art. 6 – Richtlinie (EU) 2016/343 – Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren – Art. 8 – Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung – Mit einem fünfjährigen Einreiseverbot einhergehende Rückkehrentscheidung – Voraussetzungen für die Durchführung einer Verhandlung in Abwesenheit der betroffenen Person – Im nationalen Recht vorgesehene Pflicht zur Anwesenheit in der Verhandlung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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