Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-42/19Sonaecom SGPS SA v Autoridade Tributária e Aduaneira
- Entschieden
- 2020-11-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:913
- CELEX
- 62019CJ0042
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Art. 4 – Begriff des Steuerpflichtigen – Gemischte Holding – Art. 17 – Vorsteuerabzugsrecht – Von einer gemischten Holding als Vorsteuer für Beratungsdienstleistungen in Bezug auf eine im Hinblick auf den eventuellen Erwerb von Beteiligungen an anderen Gesellschaften durchgeführte Markterkundung entrichtete Mehrwertsteuer – Aufgabe der Erwerbsvorhaben – Als Vorsteuer auf eine Bankprovision für die Organisation und die Errichtung einer Anleihe, die die Tochtergesellschaften mit den für die Vornahme von Investitionen erforderlichen Mitteln ausstatten soll, entrichtete Mehrwertsteuer – Nicht verwirklichte Investitionen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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