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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-42/15Home Credit Slovakia a.s. v Klára Bíróová

Entschieden
2016-11-09
ECLI
ECLI:EU:C:2016:842
CELEX
62015CJ0042
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2008/48/EG – Verbraucherschutz – Verbraucherkredit – Art. 1, Art. 3 Buchst. m, Art. 10 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 und Art. 23 – Auslegung der Begriffe ‚auf Papier‘ und ‚ein anderer dauerhafter Datenträger‘ – Vertrag mit Verweis auf ein anderes Dokument – Schriftformerfordernis im Sinne des nationalen Rechts – Angabe der erforderlichen Informationen durch einen Verweis auf objektive Parameter – In einem Kreditvertrag mit fester Laufzeit anzugebende Elemente – Folgen der fehlenden Angabe zwingender Informationen – Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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