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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-419/17 PDeza a.s. v European Chemicals Agency

Entschieden
2019-01-23
ECLI
ECLI:EU:C:2019:52
CELEX
62017CJ0419
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) – Anhang XIV – Festlegung einer Liste der zulassungspflichtigen Stoffe – Aufnahme in die Liste der für die Aufnahme in Anhang XIV in Frage kommenden Stoffe – Aktualisierung des Eintrags von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) in der Liste – Fehler bei der Auslegung und Anwendung der REACH-Verordnung und des Grundsatzes der Rechtssicherheit – Verfälschung von Tatsachen und Beweisen – Umfang der Kontrolle.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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