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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-417/18AW and Others v Lietuvos valstybė and Lietuvos valstybė

Entschieden
2019-09-05
ECLI
ECLI:EU:C:2019:671
CELEX
62018CJ0417
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2002/22/EG – Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten – Art. 26 Abs. 5 – Einheitliche europäische Notrufnummer – Übermittlung von Informationen zum Anruferstandort.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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