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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-416/20 PPUTR v Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

Entschieden
2020-12-17
ECLI
ECLI:EU:C:2020:1042
CELEX
62020CJ0416
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Europäischer Haftbefehl – Art. 4a Abs. 1 – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Vollstreckungsvoraussetzungen – Gründe, aus denen die Vollstreckung abgelehnt werden kann – Ausnahmen – Pflicht zur Vollstreckung – In Abwesenheit verhängte Strafe – Flucht der verfolgten Person – Richtlinie (EU) 2016/343 – Art. 8 und 9 – Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung – Erfordernisse im Fall der Verurteilung in Abwesenheit – Prüfung bei der Übergabe der verurteilten Person.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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