Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-415/06Stahlwerk Ergste Westig GmbH v Finanzamt Düsseldorf-Mettmann
- Entschieden
- 2007-11-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:651
- CELEX
- 62006CO0415
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Gesellschaft mit Betriebsstätten in einem Drittstaat - Berücksichtigung der Verluste aus diesen Betriebsstätten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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