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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-414/24Datenschutzbehörde and Dr. G S v Bundesministerin für Justiz and D GmbH

Entschieden
2026-06-18
ECLI
ECLI:EU:C:2026:493
CELEX
62024CJ0414
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 77 und 79 – Rechtsbehelfe – Parallele Ausübung – Zusammenspiel zwischen der Einreichung einer Beschwerde bei einer nationalen Aufsichtsbehörde und der Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs – Gefahr einander widersprechender Entscheidungen – Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes – Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten – Grundsatz der Effektivität – Grundsatz der Äquivalenz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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