Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑413/11Germanwings GmbH v Amend
- Entschieden
- 2013-04-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:246
- CELEX
- 62011CO0413
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 99 der Verfahrensordnung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Anspruch von Fluggästen auf Ausgleichszahlung bei großer Verspätung eines Fluges – Grundsatz der Gewaltenteilung in der Union.
Legt aus
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