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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑413/11Germanwings GmbH v Amend

Entschieden
2013-04-18
ECLI
ECLI:EU:C:2013:246
CELEX
62011CO0413
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 99 der Verfahrensordnung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Anspruch von Fluggästen auf Ausgleichszahlung bei großer Verspätung eines Fluges – Grundsatz der Gewaltenteilung in der Union.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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