Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-411/22Thermalhotel Fontana Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H. v Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark
- Entschieden
- 2023-06-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:490
- CELEX
- 62022CJ0411
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a – Begriff ‚Leistungen bei Krankheit‘ – Geltungsbereich – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Art. 45 AEUV – Verordnung (EG) Nr. 492/2011 – Art. 7 Abs. 2 – Soziale Vergünstigungen – Unterschiedliche Behandlung – Rechtfertigungsgründe – Covid-19 – Von der nationalen Gesundheitsbehörde angeordnete Absonderung von Arbeitnehmern – Vergütung dieser Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber – Erstattung an den Arbeitgeber durch die zuständige Behörde – Ausschluss von Grenzgängern, die aufgrund einer von der Behörde ihres Wohnsitzstaats getroffenen Maßnahme in Quarantäne sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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