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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-411/17Inter-Environnement Wallonie ASBL and Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen ASBL v Conseil des ministres

Entschieden
2019-07-29
ECLI
ECLI:EU:C:2019:622
CELEX
62017CJ0411
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Übereinkommen von Espoo – Übereinkommen von Aarhus – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Richtlinie 92/43/EWG – Art. 6 Abs. 3 – Begriff ‚Projekt‘ – Prüfung auf Verträglichkeit mit dem betreffenden Gebiet – Art. 6 Abs. 4 – Begriff ‚zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses‘ – Erhaltung der wildlebenden Vogelarten – Richtlinie 2009/147/EG – Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten – Richtlinie 2011/92/EU – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff ‚Projekt‘ – Art. 2 Abs. 1 – Art. 4 Abs. 1 – Umweltverträglichkeitsprüfung – Art. 2 Abs. 4 – Ausnahme von der Prüfung – Schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie – Nationale Rechtsvorschriften, die zum einen vorsehen, dass die industrielle Stromerzeugung eines abgeschalteten Kernkraftwerks für die Dauer von fast zehn Jahren wieder aufgenommen wird, so dass der Zeitpunkt, den der nationale Gesetzgeber ursprünglich für die Stilllegung und die Einstellung des Betriebs dieses Kraftwerks festgelegt hat, um zehn Jahre aufgeschoben wird, und zum anderen, dass der Endtermin, den der nationale Gesetzgeber ursprünglich für die Stilllegung und die Einstellung der industriellen Stromerzeugung eines in Betrieb befindlichen Kraftwerks vorgesehen hat, ebenfalls um zehn Jahre aufgeschoben wird – Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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