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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-410/18Nicolas Aubriet v Ministre de l'Enseignement supérieur et de la Recherche

Entschieden
2019-07-10
ECLI
ECLI:EU:C:2019:582
CELEX
62018CJ0410
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit – Gleichbehandlung – Soziale Vergünstigungen – Verordnung (EU) Nr. 492/2011 – Art. 7 Abs. 2 – Finanzielle Studienbeihilfe – Gebietsfremde Studierende – Voraussetzung, die an die Dauer der Tätigkeit ihrer Eltern im Inland anknüpft – Mindestdauer von fünf Jahren – Referenzzeitraum von sieben Jahren – Berechnungsweise des Referenzzeitraums – Zeitpunkt der Beantragung der finanziellen Beihilfe – Mittelbare Diskriminierung – Rechtfertigung – Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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