Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-410/18Nicolas Aubriet v Ministre de l'Enseignement supérieur et de la Recherche
- Entschieden
- 2019-07-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:582
- CELEX
- 62018CJ0410
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit – Gleichbehandlung – Soziale Vergünstigungen – Verordnung (EU) Nr. 492/2011 – Art. 7 Abs. 2 – Finanzielle Studienbeihilfe – Gebietsfremde Studierende – Voraussetzung, die an die Dauer der Tätigkeit ihrer Eltern im Inland anknüpft – Mindestdauer von fünf Jahren – Referenzzeitraum von sieben Jahren – Berechnungsweise des Referenzzeitraums – Zeitpunkt der Beantragung der finanziellen Beihilfe – Mittelbare Diskriminierung – Rechtfertigung – Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht