Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑410/13‘Baltlanta’ UAB v Lietuvos valstybė
- Entschieden
- 2014-09-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2134
- CELEX
- 62013CJ0410
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Strukturfonds – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt – Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 – Art. 38 – Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 – Art. 19 – Fischerei – Gerichtsverfahren auf nationaler Ebene – Verpflichtung des Mitgliedstaats zur Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nach Abschluss des Gerichtsverfahrens.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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