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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-41/19FX v GZ

Entschieden
2020-06-04
ECLI
ECLI:EU:C:2020:425
CELEX
62019CJ0041
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen – Verordnung (EG) Nr. 4/2009 – Art. 41 Abs. 1 – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 24 Abs. 5 – Für vollstreckbar erklärter Unterhaltstitel – Vollstreckungsabwehrantrag – Zuständigkeit der Gerichte des Vollstreckungsmitgliedstaats.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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