Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-41/19FX v GZ
- Entschieden
- 2020-06-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:425
- CELEX
- 62019CJ0041
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen – Verordnung (EG) Nr. 4/2009 – Art. 41 Abs. 1 – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 24 Abs. 5 – Für vollstreckbar erklärter Unterhaltstitel – Vollstreckungsabwehrantrag – Zuständigkeit der Gerichte des Vollstreckungsmitgliedstaats.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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