Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-41/04Levob Verzekeringen BV and OV Bank NV v Staatssecretaris van Financiën
- Entschieden
- 2005-10-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2005:649
- CELEX
- 62004CJ0041
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 5, 6 und 9 - Übertragung von auf einem Datenträger gespeicherter Software - Nachträgliche Anpassung der Software an die besonderen Bedürfnisse des Erwerbers - Einheitliche steuerbare Leistung - Dienstleistung - Ort der Leistung.
Legt aus
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