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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-408/24Republik Österreich v Austrian Airlines AG

Entschieden
2026-02-12
ECLI
ECLI:EU:C:2026:84
CELEX
62024CJ0408
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 549/2004 – Einheitlicher europäischer Luftraum – Verordnung (EG) Nr. 550/2004 – Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum – Art. 8 – Dienstleister für Flugverkehrsdienste – Art. 14 und 15 – Gebühren zulasten der Luftraumnutzer – Funktionsstörung eines Nachrichtenvermittlungsservers (‚Aeronautical Fixed Telecommunication Network‘) – Annullierung von Flügen – Behauptetes schuldhaftes Versäumnis des betreffenden Dienstleisters – Luftraumnutzer – Schutz dieser Nutzer vor den durch ein solches Versäumnis verursachten wirtschaftlichen Schäden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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