Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-408/24Republik Österreich v Austrian Airlines AG
- Entschieden
- 2026-02-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:84
- CELEX
- 62024CJ0408
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 549/2004 – Einheitlicher europäischer Luftraum – Verordnung (EG) Nr. 550/2004 – Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum – Art. 8 – Dienstleister für Flugverkehrsdienste – Art. 14 und 15 – Gebühren zulasten der Luftraumnutzer – Funktionsstörung eines Nachrichtenvermittlungsservers (‚Aeronautical Fixed Telecommunication Network‘) – Annullierung von Flügen – Behauptetes schuldhaftes Versäumnis des betreffenden Dienstleisters – Luftraumnutzer – Schutz dieser Nutzer vor den durch ein solches Versäumnis verursachten wirtschaftlichen Schäden.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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