Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-408/23Rechtsanwältin und Notarin v Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
- Entschieden
- 2024-10-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:901
- CELEX
- 62023CJ0408
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Richtlinie 2000/78/EG – Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 – Verbot von Diskriminierungen wegen des Alters – Höchstaltersgrenze von 60 Jahren für die erstmalige Bestellung zum Anwaltsnotar – Unbesetzte Stellen aufgrund des Fehlens jüngerer Bewerber – Rechtfertigungsgründe – Angemessenheit und Erforderlichkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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