Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-408/19 PHochmann Marketing GmbH v Council of the European Union
- Entschieden
- 2019-10-31
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:946
- CELEX
- 62019CO0408
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Schreiben des Rates der Europäischen Union, mit dem er sich für die Änderung der Verfahrensordnung des Gerichtshofs für nicht zuständig erklärt – Nicht anfechtbare Handlung – Offensichtliche Unzulässigkeit im ersten Rechtszug – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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