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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑406/10SAS Institute Inc. v World Programming Ltd

Entschieden
2012-05-02
ECLI
ECLI:EU:C:2012:259
CELEX
62010CJ0406
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Geistiges Eigentum – Richtlinie 91/250/EWG – Rechtlicher Schutz von Computerprogrammen – Art. 1 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 3 – Reichweite des Schutzes – Direkte oder durch ein anderes Verfahren ermöglichte Erstellung – Urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm – Übernahme der Funktionen durch ein zweites Programm ohne Zugang zum Quellcode des ersten Programms – Dekompilierung des Objektcodes des ersten Computerprogramms – Richtlinie 2001/29/EG – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft – Art. 2 Buchst. a – Benutzerhandbuch für ein Computerprogramm – Vervielfältigung in einem anderen Computerprogramm – Verletzung des Urheberrechts – Voraussetzung – Ausdruck der eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers des Benutzerhandbuchs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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