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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-401/25Elettronica Industriale SpA v Ministero delle Imprese e del Made in Italy

Entschieden
2026-07-16
ECLI
ECLI:EU:C:2026:601
CELEX
62025CJ0401
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste – Richtlinie 2002/21/EG – Art. 9 – Verwaltung der Funkfrequenzen für die elektronischen Kommunikationsdienste – Grundsatz der Dienstneutralität – Art. 9a – Überprüfung der Beschränkungen bestehender Frequenznutzungsrechte – Nationale Maßnahme, die einem Inhaber von Frequenznutzungsrechten vorschreibt, diese Funkfrequenzen im Einklang mit den Bestimmungen des nationalen Frequenzvergabeplans zu nutzen, und keine anderen Tätigkeiten zulässt – Nationale Maßnahme, nach der diese Funkfrequenzen ausschließlich für digitale terrestrische Fernsehdienste genutzt werden dürfen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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