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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-401/19Republic of Poland v European Parliament and Council of the European Union

Entschieden
2022-04-26
ECLI
ECLI:EU:C:2022:297
CELEX
62019CJ0401
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Nichtigkeitsklage – Richtlinie (EU) 2019/790 – Art. 17 Abs. 4 Buchst. b und Buchst. c letzter Satzteil – Art. 11 und Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit – Schutz des geistigen Eigentums – Diensteanbietern für das Teilen von Online‑Inhalten auferlegte Verpflichtungen – Automatische Vorabkontrolle (Filterung) von Inhalten, die von den Nutzern online gestellt werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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