Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-40/17Fashion ID GmbH & Co.KG v Verbraucherzentrale NRW eV
- Entschieden
- 2019-07-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:629
- CELEX
- 62017CJ0040
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Richtlinie 95/46/EG – Art. 2 Buchst. d – Begriff ‚für die Verarbeitung Verantwortlicher‘ – Betreiber einer Website, der in diese ein Social Plugin eingebunden hat, das die Weitergabe personenbezogener Daten des Besuchers dieser Website an den Anbieter des Plugins erlaubt – Art. 7 Buchst. f – Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten – Berücksichtigung des Interesses des Betreibers der Website oder des Interesses des Anbieters des Social Plugins – Art. 2 Buchst. h und Art. 7 Buchst. a – Einwilligung der betroffenen Person – Art. 10 – Information der betroffenen Person – Nationale Regelung, wonach Verbände zur Wahrung von Verbraucherinteressen klagebefugt sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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