Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑40/11Yoshikazu Iida v Stadt Ulm
- Entschieden
- 2012-11-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:691
- CELEX
- 62011CJ0040
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 20 AEUV und 21 AEUV – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 51 – Richtlinie 2003/109/EG – Drittstaatsangehörige – Aufenthaltsrecht in einem Mitgliedstaat – Richtlinie 2004/38/EG – Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Unionsbürgern sind – Drittstaatsangehöriger, der weder einen Unionsbürger in den Aufnahmemitgliedstaat begleitet noch ihm dorthin nachzieht, sondern im Herkunftsmitgliedstaat des Unionsbürgers bleibt – Aufenthaltsrecht des Drittstaatsangehörigen im Herkunftsmitgliedstaat eines Unionsbürgers, der sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhält – Unionsbürgerschaft – Grundrechte.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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