Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-4/15Staatssecretaris van Financiën v Argos Supply Trading BV
- Entschieden
- 2016-07-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:580
- CELEX
- 62015CJ0004
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Gemeinsamer Zolltarif – Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung – Passive Veredelung – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Art. 148 Buchst. c – Erteilung einer Bewilligung – Wirtschaftliche Voraussetzungen – Keine erhebliche Beeinträchtigung wesentlicher Interessen von Verarbeitern in der Gemeinschaft – Begriff ‚Verarbeiter in der Gemeinschaft‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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