Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-4/14Christophe Bohez v Ingrid Wiertz
- Entschieden
- 2015-09-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:563
- CELEX
- 62014CJ0004
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 1 Abs. 2 und Art. 49 – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Ausgeschlossene Rechtsgebiete – Familienrecht – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 47 Abs. 1 – Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung – Entscheidung über das Umgangsrecht, in der ein Zwangsgeld festgesetzt wird – Vollstreckung des Zwangsgelds.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht