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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-4/03Gesellschaft für Antriebstechnik mbH & Co. KG v Lamellen und Kupplungsbau Beteiligungs KG

Entschieden
2006-07-13
ECLI
ECLI:EU:C:2006:457
CELEX
62003CJ0004
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 4 - Klagen, die die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten zum Gegenstand haben - Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des Ortes der Hinterlegung oder Registrierung - Klage auf Feststellung der Nichtverletzung - Inzident aufgeworfene Frage der Gültigkeit des Patents.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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