Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-4/03Gesellschaft für Antriebstechnik mbH & Co. KG v Lamellen und Kupplungsbau Beteiligungs KG
- Entschieden
- 2006-07-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:457
- CELEX
- 62003CJ0004
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 4 - Klagen, die die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten zum Gegenstand haben - Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des Ortes der Hinterlegung oder Registrierung - Klage auf Feststellung der Nichtverletzung - Inzident aufgeworfene Frage der Gültigkeit des Patents.
Legt aus
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