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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-399/19Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni v BT Italia SpA and Others

Entschieden
2020-04-29
ECLI
ECLI:EU:C:2020:346
CELEX
62019CO0399
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste – Richtlinie 2002/20/EG – Art. 12 – Verwaltungsabgaben, die von Unternehmen erhoben werden, die elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste bereitstellen – Verwaltungskosten der nationalen Regulierungsbehörde, die durch Abgaben gedeckt werden können – Jährlicher Überblick über die Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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