Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-399/19Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni v BT Italia SpA and Others
- Entschieden
- 2020-04-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:346
- CELEX
- 62019CO0399
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste – Richtlinie 2002/20/EG – Art. 12 – Verwaltungsabgaben, die von Unternehmen erhoben werden, die elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste bereitstellen – Verwaltungskosten der nationalen Regulierungsbehörde, die durch Abgaben gedeckt werden können – Jährlicher Überblick über die Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht