Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑399/12Federal Republic of Germany v Council of the European Union
- Entschieden
- 2014-10-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2258
- CELEX
- 62012CJ0399
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Nichtigkeitsklage – Auswärtiges Handeln der Europäischen Union – Art. 218 Abs. 9 AEUV – Festlegung des im Namen der Europäischen Union in einem durch eine internationale Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertretenden Standpunkts – Internationale Übereinkunft, der die Europäische Union nicht beigetreten ist – Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) – Begriff ‚rechtswirksame Akte‘ – Empfehlungen der OIV.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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