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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑399/12Federal Republic of Germany v Council of the European Union

Entschieden
2014-10-07
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2258
CELEX
62012CJ0399
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Nichtigkeitsklage – Auswärtiges Handeln der Europäischen Union – Art. 218 Abs. 9 AEUV – Festlegung des im Namen der Europäischen Union in einem durch eine internationale Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertretenden Standpunkts – Internationale Übereinkunft, der die Europäische Union nicht beigetreten ist – Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) – Begriff ‚rechtswirksame Akte‘ – Empfehlungen der OIV.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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