Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-398/24A v B
- Entschieden
- 2025-10-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:843
- CELEX
- 62024CJ0398
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 25 Abs. 1 – Gerichtsstandsvereinbarung – Materielle Ungültigkeit nach dem Recht des Mitgliedstaats, dessen Gericht angerufen wird – Begriff.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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