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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-398/22RQ

Entschieden
2023-12-21
ECLI
ECLI:EU:C:2023:1031
CELEX
62022CJ0398
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Europäischer Haftbefehl – Art. 4a Abs. 1 – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Vollstreckungsvoraussetzungen – Gründe, aus denen die Vollstreckung abgelehnt werden kann – Ausnahmen – Pflicht zur Vollstreckung – In Abwesenheit verhängte Strafe – Wendung ‚Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat‘ – Betroffener, der weder im ersten Rechtszug noch im Berufungsverfahren persönlich erschienen ist – Nationale Regelung, die ein absolutes Verbot der Übergabe des Betroffenen im Fall einer in Abwesenheit ergangenen Entscheidung vorsieht – Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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