Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-398/22RQ
- Entschieden
- 2023-12-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:1031
- CELEX
- 62022CJ0398
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Europäischer Haftbefehl – Art. 4a Abs. 1 – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Vollstreckungsvoraussetzungen – Gründe, aus denen die Vollstreckung abgelehnt werden kann – Ausnahmen – Pflicht zur Vollstreckung – In Abwesenheit verhängte Strafe – Wendung ‚Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat‘ – Betroffener, der weder im ersten Rechtszug noch im Berufungsverfahren persönlich erschienen ist – Nationale Regelung, die ein absolutes Verbot der Übergabe des Betroffenen im Fall einer in Abwesenheit ergangenen Entscheidung vorsieht – Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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